Aktualisiert am 2. September 2026 · Redaktion DIE-NOTHELFER.CH
Nach der ersten bestandenen praktischen Prüfung für Kategorie A oder B folgt normalerweise der Führerausweis auf Probe. Damit beginnt die zweite Ausbildungsphase – nicht das Ende aller Pflichten.
Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit beträgt grundsätzlich drei Jahre. Das Ablaufdatum steht auf dem Führerausweis. Widerhandlungen können die Probezeit verlängern oder bei einem zweiten relevanten Entzug zur Annullierung führen.
Wann muss der WAB-Kurs besucht werden?
Der obligatorische Weiterbildungskurs muss innerhalb von zwölf Monaten nach Erteilung des Führerausweises auf Probe besucht werden. Warte nicht bis kurz vor Fristende, da Kurse ausgebucht sein können.
Wie lange dauert der Kurs?
Die obligatorische Weiterbildung dauert sieben Stunden und wird an einem Tag durchgeführt. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Gefahrenerkennung, sicheres Bremsen und energieeffizientes Fahren.
Wie erhalte ich den definitiven Führerausweis?
Wer den WAB-Kurs fristgerecht besucht und die Probezeit ohne annullierungsrelevante Widerhandlungen beendet, erhält den definitiven Führerausweis nach dem vorgesehenen Verfahren.
Häufige Fragen
Ist der WAB dasselbe wie der VKU?
Nein. Der VKU gehört zur Ausbildung vor der praktischen Prüfung; der WAB folgt nach Erteilung des Führerausweises auf Probe.
Was passiert bei verspätetem WAB?
Verspätung kann rechtliche und finanzielle Folgen haben. Kontaktiere sofort das zuständige Strassenverkehrsamt und einen anerkannten Kursanbieter.
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
Wir fassen komplexe Abläufe verständlich zusammen. Für Fristen, Gebühren, Formulare und Einzelfälle gelten die Angaben der zuständigen Behörde.
