Kompletter Leitfaden · Kategorie B

Führerausweis Schweiz: Der komplette Weg zum Autoführerschein

Führerausweis in der Schweiz machen: Nothelferkurs, Lernfahrgesuch, Sehtest, Theorie, Lernfahrten, VKU, Fahrprüfung, Probezeit und WAB erklärt.

Aktualisiert am 2. September 2026 · Redaktion DIE-NOTHELFER.CH

Wer in der Schweiz den Autoführerausweis der Kategorie B erwerben möchte, durchläuft mehrere klar definierte Stationen. Dieser Leitfaden verbindet die einzelnen Schritte, erklärt Unterlagen und Fristen und führt zu den offiziellen Stellen. Kantonale Details, Gebühren und Einreichungswege können abweichen; verbindlich ist immer das Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons.

  1. Nothelferkurs besuchen und gültigen Nothilfeausweis erhalten
  2. Lernfahrgesuch beschaffen, ausfüllen und Identität bestätigen lassen
  3. Sehtest durchführen und nötige Unterlagen einreichen
  4. Basistheorieprüfung bestehen und Lernfahrausweis erhalten
  5. Lernfahrten und professionelle Fahrlektionen absolvieren
  6. Verkehrskundeunterricht (VKU) vollständig besuchen
  7. Praktische Führerprüfung bestehen
  8. Führerausweis auf Probe erhalten und WAB-Kurs fristgerecht besuchen

1. Nothelferkurs: Startpunkt mit praktischem Nutzen

Für die Kategorien A/A1 und B/B1 wird ein gültiger Nothilfeausweis benötigt. Der anerkannte Kurs dauert mindestens zehn Stunden einschliesslich Pausen und wird auf mindestens zwei Tage verteilt. Die Bescheinigung gilt sechs Jahre. Achte bei der Buchung auf beide Kurstage, Sprache, Kursort und einen anerkannten Anbieter. Nothelferkurse vergleichen.

2. Lernfahrgesuch und Sehtest

Das Lernfahrgesuch wird beim Wohnkanton eingereicht. Typischerweise werden Personalien, die gewünschte Kategorie, Gesundheitsangaben, ein aktuelles Foto und ein Sehtest verlangt. Im Kanton Zürich wird das Formular zuerst gespeichert und ausgedruckt; der Sehtest wird direkt darauf bestätigt. Der Sehtest darf bei der Gesuchseinreichung nicht älter als 24 Monate sein.

3. Identitätsprüfung und Unterlagen

Wer erstmals ein Schweizer Lernfahr- oder Führerausweisgesuch stellt, muss die Personalien bei einer zuständigen Stelle bestätigen lassen. Je nach Kanton erfolgt das bei der Einwohnerkontrolle, beim Strassenverkehrsamt oder über einen anderen vorgesehenen Weg. Nimm einen gültigen Identitätsnachweis mit und unterschreibe erst gemäss den kantonalen Hinweisen.

4. Theorieprüfung und Lernfahrausweis

Nach der Zulassung folgt die Basistheorieprüfung. Nach bestandener Prüfung und Erreichen des Mindestalters stellt die kantonale Behörde den Lernfahrausweis aus. Seit Ende 2025 ist der Lernfahrausweis in allen Kantonen grundsätzlich auch digital verfügbar; die kantonale Umsetzung und Zustellung bleibt massgebend.

5. Lernphase, Begleitperson und L-Schild

Bei Lernfahrten der Kategorie B muss die Begleitperson mindestens 23 Jahre alt sein, seit mindestens drei Jahren den Führerausweis B besitzen und darf nicht mehr in der Probezeit sein. Das Fahrzeug trägt hinten ein gut sichtbares L. Wer den Lernfahrausweis B vor dem 20. Geburtstag erwirbt, muss grundsätzlich eine zwölfmonatige Lernphase durchlaufen.

6. VKU und praktische Prüfung

Für die Anmeldung zur praktischen Prüfung der Kategorie B ist 2026 ein vollständig absolvierter Verkehrskundeunterricht von acht Stunden erforderlich. Fahrstunden sind rechtlich nicht pauschal in einer festen Anzahl vorgeschrieben; entscheidend ist die sichere Prüfungsreife. Fahrschule und private Übungsfahrten können sinnvoll kombiniert werden.

7. Führerausweis auf Probe und WAB

Wer Kategorie A oder B erstmals erwirbt, erhält in der Regel einen Führerausweis auf Probe. Die Probezeit dauert drei Jahre. Der obligatorische Weiterbildungskurs (WAB) dauert sieben Stunden und muss innerhalb von zwölf Monaten nach Erteilung des Führerausweises auf Probe besucht werden.

Wichtige Änderung ab 1. Januar 2027

Ab 2027 wird der vollständig besuchte VKU für viele Personen, die erstmals Kategorie A, A1, B oder B1 erwerben, bereits Voraussetzung für die Anmeldung zur Basistheorieprüfung. Die bisherige Reihenfolge ändert sich damit. Prüfe vor der Anmeldung die aktuellen Informationen deines Kantons.

Häufige Fragen

Wie lange dauert der Weg zum Führerausweis?

Das hängt von Gesuchsbearbeitung, Prüfungsterminen, Lernfortschritt und – bei Erwerb des Lernfahrausweises B vor dem 20. Geburtstag – von der zwölfmonatigen Lernphase ab.

Wie viele Fahrstunden sind obligatorisch?

Für Kategorie B gibt es keine schweizweit festgelegte Mindestzahl professioneller Fahrstunden. Prüfungsreife und sichere Fahrzeugbeherrschung sind entscheidend.

Kann ich mit 17 beginnen?

Der Lernfahrausweis B kann grundsätzlich ab 17 erteilt werden. Wer ihn vor dem 20. Geburtstag erhält, muss normalerweise zwölf Monate Lernphase absolvieren.

Offizielle Quellen und weiterführende Informationen

Wir fassen komplexe Abläufe verständlich zusammen. Für Fristen, Gebühren, Formulare und Einzelfälle gelten die Angaben der zuständigen Behörde.

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