Aktuell · Inkrafttreten 1. Januar 2027

Neue Führerausweis-Regeln 2027: Das ändert sich in der Schweiz

Neue Führerausweis-Regeln ab 1. Januar 2027: VKU vor der Theorieprüfung und Fahrassistenzsysteme im Verkehrskundeunterricht verständlich erklärt.

Aktualisiert am 2. September 2026 · Redaktion DIE-NOTHELFER.CH

Ab 1. Januar 2027 ändert sich die Ausbildung für angehende Auto- und Motorradfahrende. Der Verkehrskundeunterricht wird bei vielen Ersterwerbenden zeitlich vor die Basistheorieprüfung verschoben und um den sicheren Umgang mit Assistenz- und Automatisierungssystemen erweitert. Die gesetzlichen Änderungen sind beschlossen; kantonale Abläufe und Anmeldeportale können noch konkretisiert werden.

Die zwei beschlossenen Änderungen auf einen Blick

Ab 1. Januar 2027 wird der vollständig absolvierte Verkehrskundeunterricht (VKU) für viele Ersterwerbende Voraussetzung für die Anmeldung zur Basistheorieprüfung. Gleichzeitig werden Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme ausdrücklich Teil des VKU. Der Bundesrat hat diese Änderungen am 19. Dezember 2025 beschlossen; sie betreffen die Verkehrszulassungsverordnung und die Verordnung über den Verkehrskundeunterricht.

Änderung 1: VKU wird Voraussetzung für die Theorieprüfung

Wer erstmals einen Führerausweis der Kategorie A oder B beziehungsweise der Unterkategorie A1 oder B1 erwerben will, muss ab 1. Januar 2027 für die Anmeldung zur Basistheorieprüfung grundsätzlich den vollständigen Besuch des VKU nachweisen. Bis Ende 2026 liegt der VKU im typischen Ablauf erst nach der bestandenen Theorieprüfung und muss vor der praktischen Prüfung abgeschlossen sein.

Änderung 2: Assistenzsysteme werden VKU-Inhalt

Der Verkehrskundeunterricht behandelt neu den sicheren Umgang mit Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen. Dazu gehören das richtige Einordnen von Warnungen, das Erkennen technischer Grenzen und die Bereitschaft, jederzeit selbst einzugreifen. Ein System unterstützt die fahrende Person, übernimmt aber nicht automatisch deren rechtliche und praktische Verantwortung.

Warum ändert der Bund die Reihenfolge?

Das im VKU erworbene Wissen soll bereits ab der ersten Lernfahrt angewendet werden. Gefahrenwahrnehmung, Verkehrsdynamik, persönliche Einstellungen und der richtige Umgang mit moderner Fahrzeugtechnik werden dadurch früher in die Ausbildung integriert. Theorievorbereitung und VKU erfüllen unterschiedliche Aufgaben: Digitale Lernmittel können Verkehrsregeln trainieren, der obligatorische VKU bleibt jedoch Präsenzunterricht mit Austausch und gemeinsamer Erarbeitung.

Wer ist von der neuen Reihenfolge betroffen?

Im Zentrum stehen Personen, die erstmals einen Lernfahr- oder Führerausweis der Kategorien A oder B beziehungsweise der Unterkategorien A1 oder B1 erwerben. Wer bereits eine passende Kategorie, eine bestandene Basistheorieprüfung oder einen absolvierten VKU besitzt, kann anders behandelt werden. Bei Vorbesitz, Befreiung und Sonderfällen entscheidet das Strassenverkehrsamt des Wohnkantons.

Zeitplan 2026 gegenüber 2027

Bis 31. Dezember 2026 gilt grundsätzlich der bisherige Ablauf: Lernfahrgesuch, Basistheorieprüfung, Lernfahrausweis, Lernfahrten und VKU vor der praktischen Prüfung. Ab 1. Januar 2027 rückt der VKU vor die Anmeldung zur Basistheorieprüfung. Nothilfeausweis, Sehtest, Identitätsprüfung, Gesuch und Mindestalter bleiben eigenständige Voraussetzungen und verschwinden durch die Reform nicht.

Übergangsfall: Theorie 2026 nicht bestanden

Wer die Basistheorieprüfung 2026 nach altem Recht versucht, aber nicht besteht und sich 2027 erneut anmeldet, muss nach den veröffentlichten Erläuterungen grundsätzlich den VKU nachweisen, sofern keine Befreiung besteht. Genau bei solchen Jahreswechsel-Fällen ist eine frühzeitige Abklärung mit der kantonalen Behörde sinnvoll.

Wie früh darf der VKU ab 2027 besucht werden?

Weil der Besitz eines Lernfahrausweises künftig nicht mehr Voraussetzung für die Kursteilnahme ist, darf der VKU frühestens sechs Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters besucht werden. So können Lernende den Kurs rechtzeitig vor Theorieprüfung und Lernfahrphase einplanen.

Was bleibt noch offen?

Die bundesrechtlichen Eckpunkte und das Inkrafttreten sind beschlossen. Kantone können jedoch ihre Formulare, Onlineportale, Terminabläufe und Nachweisprozesse unterschiedlich organisieren. Deshalb kennzeichnen wir diese Informationen mit Aktualitätsdatum und verlinken direkt zu den offiziellen Quellen.

Checkliste für Lernende und Eltern

Wer 2026 startet, sollte Wohnkanton, gewünschte Kategorie und geplantes Prüfungsdatum festhalten. Prüfe die Gültigkeit des Nothilfeausweises, erledige den Sehtest nicht zu früh, reserviere den VKU mit Zeitreserve und verwende nur aktuelle Lernmittel. Plane bei einem Verfahren über den Jahreswechsel nicht mit Annahmen, sondern lasse dir die konkrete Reihenfolge vom zuständigen Strassenverkehrsamt bestätigen.

Häufige Fragen

Sind die Regeln bereits beschlossen?

Ja. Das ASTRA nennt den 1. Januar 2027 als Inkrafttreten. Die praktische kantonale Umsetzung kann ergänzende Hinweise erhalten.

Wird der VKU länger als acht Stunden?

Die veröffentlichte Änderung betrifft Zeitpunkt und neue Inhalte. Eine generelle Verlängerung wird in der ASTRA-Übersicht nicht genannt.

Muss ich einen bereits besuchten VKU wiederholen?

Einmal absolvierte Ausbildungen gelten grundsätzlich unbefristet. Übergangs- und Sonderfälle sollten mit dem Wohnkanton geprüft werden.

Offizielle Quellen und weiterführende Informationen

Wir fassen komplexe Abläufe verständlich zusammen. Für Fristen, Gebühren, Formulare und Einzelfälle gelten die Angaben der zuständigen Behörde.

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