Verkehrskundeunterricht

VKU Schweiz: Verkehrskundeunterricht, Dauer und neue Regeln 2027

Verkehrskundeunterricht (VKU) in der Schweiz: acht Stunden, Inhalte, Zeitpunkt, Voraussetzung für Fahrprüfung und neue Reihenfolge ab 2027.

Aktualisiert am 2. September 2026 · Redaktion DIE-NOTHELFER.CH

Der VKU vermittelt Gefahrenlehre, Verkehrsumwelt, Verkehrsdynamik und verkehrssicheres Verhalten. Für A1, A, B1 und B ist der vollständige Besuch ein obligatorischer Ausbildungsschritt.

Wie lange dauert der VKU?

Der Verkehrskundeunterricht umfasst acht Stunden. Er ist Präsenzunterricht und wird von berechtigten Fahrschulen beziehungsweise Fahrlehrpersonen angeboten. Frage nach vollständigen Terminen und Teilnahmebedingungen.

Regelung im Jahr 2026

Im derzeitigen Ablauf muss der VKU vor der Anmeldung zur praktischen Fahrprüfung vollständig absolviert sein. Üblicherweise wird er während der Lernphase besucht.

Neue Regelung ab 1. Januar 2027

Für viele Personen, die erstmals A, A1, B oder B1 erwerben, wird der VKU bereits Voraussetzung für die Anmeldung zur Basistheorieprüfung. Er darf dann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters besucht werden. Diese Änderung soll das Wissen bereits ab der ersten Lernfahrt verfügbar machen.

Gültigkeit und Wiederholung

Einmal absolvierte Ausbildungen wie der VKU gelten grundsätzlich unbefristet. Bei früheren Ausweisen, Annullierung oder Sonderfällen sollte die Anerkennung mit dem Strassenverkehrsamt geprüft werden.

Häufige Fragen

Kann der VKU online gemacht werden?

Der VKU ist als Präsenzunterricht ausgestaltet. E-Learning kann die Theorievorbereitung ergänzen, ersetzt den obligatorischen Kurs aber nicht.

Brauche ich 2026 zuerst den Lernfahrausweis?

Im aktuellen Ablauf wird der VKU während der Lernphase besucht. Ab 2027 ändert sich die Reihenfolge für viele Ersterwerbende.

Offizielle Quellen und weiterführende Informationen

Wir fassen komplexe Abläufe verständlich zusammen. Für Fristen, Gebühren, Formulare und Einzelfälle gelten die Angaben der zuständigen Behörde.

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